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Wird die Gültigkeit einer Adresse bei einem Adressumzug mitübertragen?

    Ja, die Gültigkeit einer Adresse wird bei einem Umzug mitübertragen.

    Hier ein Beispiel:

    Irgendwann einmal hat euch ein Spender angerufen und gesagt, dass er oder sie an seiner Wohnadresse für gewöhnlich in den Sommermonaten Juli und August nicht zu Hause ist und deshalb in dieser Zeit auch keine Post von euch erhalten möchte.

    Daraufhin tragt ihr das im Fundraising Studio auch so ein und setzt bei der Adresse des Spenders die Monate Juli und August ungültig und der oder die Spenderin wird bei Mailing-Selektionen automatisch in diesem Monaten nicht mehr berücksichtigt.

    Einige Zeit später kommt von dem oder der Spenderin die Information, dass sich die Wohnadresse geändert hat. Hier solltet ihr natürlich auch die gesperrten Monate übertragen, damit auch auf diese Adresse, wie gewünscht, keine Postsendungen mehr geschickt werden.

    Genau darum müsst ihr euch nicht extra kümmern, wenn ihr die neue Adresse über den Button “Umzug” eintragt. Die neue Adresse hat automatisch die selben gesperrten Monate eingetragen, wie die alte.
    Das bedeutet natürlich nicht, dass ihr das nicht ändern könnt! Beim Eintragen der neuen Adresse oder später über “Bearbeiten” habt ihr, so wie immer, die Möglichkeit, diese gesperrten Monate selbst noch zu bearbeiten.

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