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Um eine Datenauskunft laut DSGVO Art. 15 zu erstellen, muss bei der betroffenen Person zuerst eine Kontakt-Aktion erstellt werden, bei der die Anfrage über die Auskunft der Person dokumentiert wird. Wählt man die neue Kontakt-Aktion aus, kann dort eine Datenauskunft erstellt werden: .

Eine detaillierte Anleitung findet ihr in diesem Tutorial:

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