Die Verwaltung von Mitgliedern ist ein spezielles Thema. Mitgliedsbeiträge müssen entrichtet werden, um Mitglied zu sein, und sie sind nicht von der Steuer absetzbar, da sie keine Spende im eigentlichen Sinn darstellen.
Deshalb gibt es im Fundraising Studio eine Funktion, mit der Mitgliedsbeiträge von Spenden getrennt werden können, etwa wenn eine Person zum Mitgliedsbeitrag auch gleichzeitig eine Spende anfügt. Diese „übersteigenden Beträge“ können von der Zahlung entkoppelt und die jeweiligen Beträge einmal als entrichteter Mitgliedsbeitrag und einmal als zusätzliche Spende verbucht werden.
Schwieriger wird es, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht oder nicht zur Gänze entrichtet wird. Denn der ausstehende Betrag muss nennbar sein, um bei seinen Mitgliedern etwa mit einem Mailing nachzufragen, wann denn der vereinbarte Betrag einlangen wird.
Deshalb generiert Fundraising Studio bei angemeldeten Mitgliedern eine Forderung über den vereinbarten Betrag für das laufende Mitgliedsjahr.
Somit ist es möglich, gestückelte Beitragszahlungen auf die korrekte Forderung zu buchen, bis diese beglichen ist! (Verbuchung: Immer auf die Versendung buchen, diese ist direkt mit der Forderung über den Mitgliedsbeitrag verknüpft!)
Außerdem ist es möglich, die jeweils ausständigen Beträge in Aussendungen zu nennen und etwa in einem mitgeschickten Erlagschein vorzudrucken!
Wenn ihr der Meinung seid, dass ihr mit Mitgliedern, die ihren Beitrag zu einem gewissen Prozentsatz beglichen haben, nicht so streng sein wollt, dann könnt ihr auch bestimmte Personengruppen selektieren, deren Rückstand auf den vollen Betrag beispielsweise über 25 % beträgt!
Zu diesem Zweck gibt es im Selektor den Selektionstyp „Mitgliederversendung“.
Hier könnt ihr einer nach euren Kriterien selektierten Personengruppe einen „Reminder“ zukommen lassen, den ausstehenden Mitgliedsbeitrag einzubezahlen.
Auch Mitglieder, die sich während des laufenden Jahres bei euch anmelden, können bedacht werden: Der „Forderungslauf“, der die oben beschriebenen Forderungen Anfang des Jahres generiert, kann auch während des Jahres zu bestimmten Zeitpunkten gestartet werden, sodass zum Beispiel zur Hälfte des Jahres bei den neuen Mitgliedern eine Forderung über die Hälfte der üblichen Mitgliedsbeitragssumme generiert wird.