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Stornierung von Verträgen rückgängig machen

    Ab sofort könnt ihr etwas tun, was bisher nicht möglich war: Stornierte Verträge vollständig rückgängig machen!

    Während bisher nur der Stornotyp geändert werden konnte, ist es nun möglich, eine komplette Stornierung aufzuheben. Das ist besonders praktisch, wenn beispielsweise versehentlich der falsche Vertrag storniert wurde.

    So funktioniert’s:

    Wenn ihr im Personenfenster seid, geht unter Verträge und klickt auf den stornierten Vertrag. In der oberen Leiste habt ihr nun das Feld „Storno ändern„:

    Screenshot aus dem Personenfenster im Fundraising Studio

    Es öffnet sich ein Fenster mit dem Stornodatum, Stornotyp und Stornogrund. Entfernt das Häkchen unter Stornodatum und wählt bei Stornotyp und -grund das leere Feld aus bzw. entfernt einfach den Text. So sollte das Ganze dann aussehen, bevor ihr auf OK klickt:

    Fenster: Storno ändern

    Das war’s auch schon! Ihr erkennt jetzt anhand des Ampelsystems, dass der Vertrag wieder auf grün ist und auch alle Häkchen sollten jetzt wieder auf grün gesetzt sein:

    Storno rückgängig gemacht

    Zusätzliche Kontrolle

    WICHTIG: Wir empfehlen euch zur Sicherheit immer nochmal zu kontrollieren, ob der Status unter „Buchbar“ auch tatsächlich auf „Vertrag ist buchbar“ ist und ob das Datum unter „Nächste Vorlage“ zumindest im aktuellen Monat ist. Geht dazu im Vertrag auf Bearbeiten – hier im Beispiel seht ihr, dass alles richtig hinterlegt ist:

    Kontrolle: Vertrag ist buchbar

    Würde das Datum bei „Nächste Vorlage“ in der Vergangenheit liegen, kommt folgende Fehlermeldung:

    Fehlermeldung


    HINWEIS: Bei Einmalverträgen bitten wir euch, die Stornierung nicht rückgängig zu machen, da dieser Vertrag schon einmal gebucht wurde und – wie der Name schon sagt – nicht ein zweites Mal zur Buchung vorgelegt werden kann.

    Weiterlesen:

    Kann ich einen bestehenden Vertrag von einem Überweisungsvertrag zu einem Einzugsvertrag ändern?

    Wie funktioniert die neue Spendenmeldungs-Schnittstelle (ab Dezember 2023)?

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