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Regelung beim Zusammenlegen von PersonAdressen

    Kommt eine Person zum wiederholten Mal mit identischer Adresse in die Datenbank, wird eine der beiden Adressen entfernt, denn zweimal dieselbe Adresse bei einer Person würde in doppelten Aussendungen resultieren.

    Doch kommt es häufig vor, dass bei so einer „Dublette“ zwar dieselbe Adresse gemeint ist, diese sich jedoch von der vorhandenen Adresse geringfügig unterscheidet:

    „Gasse“ kann mit „g.“ abgekürzt sein, „Straße“ mit „str.“, Ortschaften mit „Sankt“ mit „St.“ und es kann zwar die Adresse identisch sein, jedoch bei einer der beiden Personendaten zusätzlich eine Türnummer angegeben sein, die natürlich erhalten bleiben soll. Auch geringfügige Schreibfehler können vorkommen.

    Diese Adressen werden von unserem Programm untersucht und vergleichen. Die qualitativ höherwertige Adresse wird dann beim Zusammenlegen der beiden Personen übernommen. Schreibfehler werden erkannt und berücksichtigt. 

    Grundsätzlich wird die vollständigere Adresse beim Zusammenlegen der Dubletten erhalten bleiben, um zusätzliche Informationen zu erhalten!

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